Regelwerk für die Airsoft-Testanlage der Lehmann Trading GmbH
- Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen
Personalausweis bei sich führen. - Jede Person, welche die Räumlichkeiten der Testanlage betreten möchte, muss sich
im Army Shop registrieren und eine Verzichtserklärung unterschreiben. - Das Betreten der Testanlage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt infolge der Corona-
Beschränkungen nur für maximal zwei Personen aus einem Haushalt oder für jeweils
eine Person aus zwei verschiedenen Haushalten möglich. - Die Räume inklusive der Testanlage ist Privatgelände. Die Lehmann Trading GmbH
hat hier Weisungsbefugnis. - Alle Airsoftwaffen müssen bis zur Testanlage in verschlossenen Behältnissen
(Waffentasche, Waffenkoffer usw.) transportiert werden. - Alle verbotenen Gegenstände werden von unseren Mitarbeitern ohne Diskussion
konfisziert und dementsprechend übernehmen wir keine Haftung für
zurückgelassene, übergebene oder konfiszierte Gegenstände. Zu den verbotenen
Gegenständen gehören:
alle Waffen, einschließlich Schlag- und Stichwaffen, ausgenommen Airsoft-
und Luftdruckwaffen bis max. 5 Joule
Airsoft-Granaten
Rauch- und Nebelkörper
Bei Zuwiderhandlungen verfällt das erworbene Eintrittsrecht. Alle Mitarbeiter der
Lehmann Trading GmbH sind weisungsbefugt und deren Anweisungen ist immer
Folge zu leisten. - Alle Airsoftwaffen müssen der Österreichischen Softairwaffenverordnung
entsprechen. - Beim Eintreten eines Unfalls oder eines Brandes ist der nächste Mitarbeiter
umgehend zu verständigen. Je nach Schwere des Unfalls wird das Spiel sofort
unterbrochen. Verunglückte Personen dürfen unter keinen Umständen
unbeaufsichtigt gelassen werden. - Es wird keine Haftung für Personen oder Sachschäden übernommen.
- Das Tragen einer für Airsoft geeigneten Schutzbrille ist Pflicht.
- Jegliche Form von physischer oder psychischer Gewalt ist verboten. Es ist darauf zu
achten, dass weder Menschen noch vorhandenes Gerät zu Schaden kommen. - Der Genuss alkoholischer Getränke sowie Tabakwaren ist in den Räumen und
während des Testens untersagt. - Das Betreten der Räume ist unter Alkohol- und Drogeneinfluss verboten!
- Müll ist ausschließlich in den dafür aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen.
- Haben Personen die Testanlage gebucht, ist das Benutzen der anderen
Räumlichkeiten verboten. Bei Unfällen, Zuwiderhandlungen oder Gefährdungen
eines Spielers haftet der Verursacher für alle Schäden.