Regelwerk

Regelwerk für die Airsoft-Testanlage der Lehmann Trading GmbH

  1. Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen
    Personalausweis bei sich führen.
  2. Jede Person, welche die Räumlichkeiten der Testanlage betreten möchte, muss sich
    im Army Shop registrieren und eine Verzichtserklärung unterschreiben.
  3. Das Betreten der Testanlage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt infolge der Corona-
    Beschränkungen nur für maximal zwei Personen aus einem Haushalt oder für jeweils
    eine Person aus zwei verschiedenen Haushalten möglich.
  4. Die Räume inklusive der Testanlage ist Privatgelände. Die Lehmann Trading GmbH
    hat hier Weisungsbefugnis.
  5. Alle Airsoftwaffen müssen bis zur Testanlage in verschlossenen Behältnissen
    (Waffentasche, Waffenkoffer usw.) transportiert werden.
  6. Alle verbotenen Gegenstände werden von unseren Mitarbeitern ohne Diskussion
    konfisziert und dementsprechend übernehmen wir keine Haftung für
    zurückgelassene, übergebene oder konfiszierte Gegenstände. Zu den verbotenen
    Gegenständen gehören:
     alle Waffen, einschließlich Schlag- und Stichwaffen, ausgenommen Airsoft-
    und Luftdruckwaffen bis max. 5 Joule
     Airsoft-Granaten
     Rauch- und Nebelkörper
    Bei Zuwiderhandlungen verfällt das erworbene Eintrittsrecht. Alle Mitarbeiter der
    Lehmann Trading GmbH sind weisungsbefugt und deren Anweisungen ist immer
    Folge zu leisten.
  7. Alle Airsoftwaffen müssen der Österreichischen Softairwaffenverordnung
    entsprechen.
  8. Beim Eintreten eines Unfalls oder eines Brandes ist der nächste Mitarbeiter
    umgehend zu verständigen. Je nach Schwere des Unfalls wird das Spiel sofort
    unterbrochen. Verunglückte Personen dürfen unter keinen Umständen
    unbeaufsichtigt gelassen werden.
  9. Es wird keine Haftung für Personen oder Sachschäden übernommen.
  10. Das Tragen einer für Airsoft geeigneten Schutzbrille ist Pflicht.
  11. Jegliche Form von physischer oder psychischer Gewalt ist verboten. Es ist darauf zu
    achten, dass weder Menschen noch vorhandenes Gerät zu Schaden kommen.
  12. Der Genuss alkoholischer Getränke sowie Tabakwaren ist in den Räumen und
    während des Testens untersagt.
  13. Das Betreten der Räume ist unter Alkohol- und Drogeneinfluss verboten!
  14. Müll ist ausschließlich in den dafür aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen.
  15. Haben Personen die Testanlage gebucht, ist das Benutzen der anderen
    Räumlichkeiten verboten. Bei Unfällen, Zuwiderhandlungen oder Gefährdungen
    eines Spielers haftet der Verursacher für alle Schäden.