Hausordnung

  1. Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Personalausweis bei sich führen.
  2. Jede Person, welche die Räumlichkeiten der Testanlage betreten möchte, muss sich im Army Shop registrieren und eine Verzichtserklärung unterschreiben.
  3. Das Betreten der Testanlage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur unter Einhaltung der 3G-Regeln möglich.
  4. Die Räume inklusive der Testanlage sind Privatgelände. Die Lehmann Trading GmbH hat hier Weisungsbefugnis.
  5. Alle Airsoftwaffen müssen bis zur Testanlage in verschlossenen Behältnissen (Waffentasche, Waffenkoffer usw.) transportiert werden.
  6. Alle verbotenen Gegenstände werden von unseren Mitarbeitern ohne Diskussion konfisziert und dementsprechend übernehmen wir keine Haftung für zurückgelassene, übergebene oder konfiszierte Gegenstände. Zu den verbotenen Gegenständen gehören: alle Waffen, einschließlich Schlag- und Stichwaffen, ausgenommen Airsoft- und Luftdruckwaffen bis max. 5 Joule, Airsoft-Granaten, Rauch- und Nebelkörper

Bei Zuwiderhandlungen verfällt das erworbene Eintrittsrecht. Alle Mitarbeiter der Lehmann Trading GmbH sind weisungsbefugt und deren Anweisungen ist immer Folge zu leisten.

  • Alle Airsoftwaffen müssen der Österreichischen Softairwaffenverordnung entsprechen.
  • Beim Eintreten eines Unfalls oder eines Brandes ist der nächste Mitarbeiter umgehend zu verständigen. Je nach Schwere des Unfalls wird das Spiel sofort unterbrochen. Verunglückte Personen dürfen unter keinen Umständen unbeaufsichtigt gelassen werden.
  • Es wird keine Haftung für Personen oder Sachschäden übernommen.
  • Das Tragen einer für Airsoft geeigneten Schutzbrille ist Pflicht.
  • Jegliche Form von physischer oder psychischer Gewalt ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass weder Menschen noch vorhandenes Gerät zu Schaden kommen.
  • Der Genuss alkoholischer Getränke sowie Tabakwaren ist in den Räumen und während des Testens untersagt.
  • Das Betreten der Räume ist unter Alkohol- und Drogeneinfluss verboten!
  • Müll ist ausschließlich in den dafür aufgestellten Müllbehältern zu entsorgen.
  • Haben Personen die Testanlage gebucht, ist das Benutzen der anderen Räumlichkeiten verboten. Bei Unfällen, Zuwiderhandlungen oder Gefährdungen eines Spielers haftet der Verursacher für alle Schäden.